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AGB

AGB

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Firma Schreinerei Bayer GmbH


1. Geltung der Bestimmungen

Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle vertraglichen Beziehungen mit unserer Firma. Sie gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird schon jetzt widersprochen. Abweichende Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie besonders vereinbart werden.

2. Angebote

Angebote können bis zur Annahme widerrufen werden. Sie erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen (z.B. Zeichnungen, Berechnungen und Maße) sind nur annähernd angegeben. Konstruktionsänderungen für Lieferungen im Rahmen der Verträge behalten wir uns ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zustand nicht erheblich eingeschränkt wird.

3. Geltung der VOB

Bei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten und Innenausbau) einschließlich Montage gilt die „Verdingungsordnung für Bauleistungen“ (VOB/B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird.
Bei der Auftragserteilung von Bauleistungen durch einen Privatkunden wird die „Verdingungsordnung für Bauleistungen“ (VOB/B) nur Vertragsbestandteil bei gesonderter Vereinbarung und Aushändigung des vollständigen Textes der VOB/B vor Vertragsabschluss.

4. Lieferung

Lieferzeiten beginnen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Höhere Gewalt, unvorhersehbare, schwerwiegende Betriebsstörungen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Über den Eintritt derartiger Verzögerungen wird der Vertragspartner unverzüglich unterrichtet. Für den Fall, dass die Verzögerung unangemessen lange dauert, kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten.
Können Leistungs- und Lieferfrist aus anderen Gründen nicht eingehalten werden, so hat der Vertragspartner uns schriftlich in Verzug zu setzen und eine, der Art und dem Umfang der Leistung entsprechende Nachfrist, zu gewähren.
Erfolgt die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf ihn über, in dem ihm die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten und sonstige Kosten gehen zu seinen Lasten. Werden Gegenstände geliefert, erfolgt der Versand ab Werkstatt, bzw. Lager auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, wenn sie für den Vertragspartner zumutbar sind. Sofern eine Anlieferung erfolgt, wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an die Anlieferungsstelle gefahren und entladen werden kann. Mehrkosten, die durch weite Transportwege oder erschwerte Anlieferung verursacht werden, werden gesondert berechnet. Es gilt hierfür die jeweils gültige einkommenssteuerliche Fahrtkostenpauschale für PKW pro angefangenen Kilometer.

5. Gewährleistung

Grundsätzlich gilt bei Bauleistungen die Gewährleistung nach VOB/B. Geringfügige Abweichungen bei Holzoberflächen (z.B. Maserung und Farbe) sowie Glasstrukturierungen bei Ornamentgläsern bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.
Rügen für offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erkennen – aber innerhalb der Gewährleistungsfrist – schriftlich mitgeteilt werden. Bei Handelsgeschäften bleiben die Vorschriften des HGB unberührt (§§ 377, 378 HBG). Grundsätzlich muss uns die Gelegenheit zur Prüfung vor Ort und Stelle gegeben werden. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt kostenlose Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Bei Fehlschlagen von insgesamt 2 Nachbesserungen oder der Ersatzleistung kann Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangt werden.

6. Kostenvoranschlag

An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugängig gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.

7. Vergütung

Die Angebotspreise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie sind nach bestem Wissen ermittelt und – falls nichts anderes ausdrücklich angegeben ist – als circa Werte zu verstehen.
Sofern Liefer- und Leistungszeiten von mehr als 4 Monaten nach Vertragsabschluss vereinbart wurden, sind wir berechtigt, in Verhandlungen über eine neue Preisvereinbarung einzutreten.
Ohne gegenteilige Vereinbarung ist Abrechnungsgrundlage immer der tatsächliche Aufwand an Material und Arbeitszeit.
Alle Leistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang ohne jeden Abzug zu zahlen. Skonto wird ohne besondere Vereinbarung nicht gewährt. Wir sind berechtigt, bei Abschluss des Vertrages eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes zu verlangen.
Verzugszinsen werden mit dem aktuellen gesetzlichen Zinssatz/Regelung berechnet. 
Zahlungen werden zunächst auf entstandene Kosten, Zinsen und dann auf die 
älteste Schuld angerechnet. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns bis zur vollständigen Zahlung unserer gesamten Rechnung 
gegenüber dem Vertragspartner das Eigentum an gelieferten Gegenständen vor. Geht das Eigentum Kraft Gesetztes über, tritt der Vertragspartner schon jetzt seinen zukünftigen Anspruch gegen den Eigentumserwerber in Höhe der noch offenen Forderungen an uns ab.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Waldkirch. Sind die Vertragsparteien Volkskaufleute, wird das Amtsgericht Waldkirch bzw. Landgericht Freiburg als Gerichtsstand vereinbart.

10. Schlussbestimmungen

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

11. Datenschutz

Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung können auf unserer Internetseite 
www.schreinerei-bayer-waldkirch.de, eingesehen werden.

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